04 Okt 2020

Update 06.10.2020, 11.30 Uhr (Ende der Quarantäne für Jahrgang 6 ab 08.10.2020)

Update 06.10.2020, 11.30 Uhr (Ende der Quarantäne für Jahrgang 6 ab 08.10.2020)

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Ende der Quarantäne für Jahrgang 6
Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel hat entschieden, dass alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 6 am Donnerstag, 08.10.2020 wieder zur Schule kommen können, wenn sie symptomfrei sind.

Weitere Infektionsfälle an unserer Schule
am 03.10. bin ich darüber informiert worden, dass ein Schüler und eine Schülerin unserer Schule positiv auf Covid-19 getestet wurden. Sie besuchen die Klasse 6e, zuletzt am Dienstag, 22.09. und die Klasse 9a, zuletzt am 29.09.2020.

Das Gesundheitsamt hat folgende Entscheidung getroffen: Für die infizierte Schülerin/ den infizierten Schüler ist Quarantäne angeordnet worden, ebenso für weitere 21 bzw. 19 Mitschülerinnen und –schüler, die zu den engeren Kontaktpersonen zählen. Eine Infektionsgefährdung von weiteren Schüler/ -innen und Lehrer/ -innen ist sehr unwahrscheinlich.

Die Eltern aller Schülerinnen und Schüler, für die Quarantäne angeordnet wurde, sind am 04.10. durch uns informiert worden. Das Gesundheitsamt meldet sich am 05.10.2020. Wenn Sie keinen Anruf erhalten haben, ist Ihr Kind nicht betroffen.

Die fehlenden Schülerinnen und Schüler werden über LMS über die Unterrichtsinhalte informiert. Versäumte Klassenarbeiten werden nach den Herbstferien zu einem rechtzeitig bekanntgegebenen Termin nachgeschrieben.

Rückkehr nach Urlaubsreisen in Risikogebiete
Das Schulministerium hat verbindliche Vorgaben zum Verhalten nach der Rückkehr von Urlaubsreisen in Risikogebiete erlassen. Ich bitte Sie um Beachtung dieser Vorgaben, die verpflichtende Quarantänevorgaben machen und Testpflichten für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vorschreiben:
MSB: Erlass Urlaubsreisen in den Herbstferien

Dazu hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) Hinweise gegeben:
MAGS: Hinweise zur Einreise aus Risikogebieten

Hinweise des Gesundheitsamtes des Kreises Wesel
Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel erläutert in einem Merkblatt die grundsätzlichen Entscheidungsstrukturen bei einem Infektionsfall in einer Schule. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies die Strukturen im Kreis Wesel sind. Da die Gesundheitsämter autonom entscheiden, kann es vorkommen, dass in den Kreisen Borken und Recklinghausen anders entschieden wird.
Kreis Wesel: Merkblatt zu Entscheidungen im Infektionsfall an einer Schule


Schulmail vom 31.08.2020

Am 27.08. haben wir durch eine Pressekonferenz des Ministerpräsidenten von NRW erfahren, dass am Dienstag, den 01.09. die Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden Schulen abgeschafft werden soll. Das wurde auch durch die Presseberichte nach der heutigen Pressekonferenz der Schulministerin bestätigt. Die Infektionszahlen in NRW sollen gefallen sein. Mir, dem Lehrerkollegium und der Schülervertretung erschließt sich diese Entscheidung nicht.

Erst am Nachmittag des 31.08. erhielten wir dazu aber erst die neueste Schulmail, die mir ermöglicht, Sie sachgerecht zu informieren:
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb

Die Sachlage nach meiner Einschätzung: Unsere Schülerinnen und Schüler haben in guter Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen unter den schweren Bedingungen der Hitze den Schulstart mit Maske bravourös gemeistert. Jetzt sind alle daran gewöhnt, die Temperaturen sind gesunken.

In der Schulmail wird festgelegt: „Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht auch am Sitzplatz endet damit wie angekündigt am 31.08.2020. Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen außerhalb des Unterrichts […] Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.“ Als Grund kann man vermuten, dass bei gemischten Schülergruppen die Ansteckungsgefahr höher eingeschätzt wird als im Unterricht. Bei dem angeordneten Regelbetrieb seit Schuljahresbeginn haben wir aber nicht in allen Unterrichtssituationen feste Lerngruppen: Im Wahlpflichtbereich ab Klasse 6, in den Fächern der Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7, im Ergänzungsstundenband ab Klasse 9 und in der gymnasialen Oberstufe ergeben sich im Kurssystem wechselnde Personengruppen. Der Mindestabstand kann mit vollständigen Lerngruppen nicht eingehalten werden. In den Schulbussen sitzen die Schülerinnen und Schüler genauso nahe beieinander wie im Unterricht. Hier wird eine fehlende MNB mit einem Bußgeld belegt. Vor den Sommerferien war auch immer von der besonderen Schutzbedürftigkeit älterer Familienangehöriger die Rede. Zzt. spielt dieses Argument in der öffentlichen Diskussion keine Rolle.

Und: Das Virus ist noch genauso ansteckend wie am 13.03., als der Lockdown verkündet wurde und wie zum Schuljahresbeginn am 12.08.2020.

Aus diesen Gründen und auch wegen der Widersprüche habe ich mich heute Mittag entschieden, die Schülerinnen und Schüler weiterhin um das Tragen einer MNB im Unterricht zu unser aller Schutz ab morgen zu bitten, zumal noch immer keine Schulmail vorlag. In der Schulmail heißt es nun dazu: „Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.“ Die Lehrerinnen und Lehrer haben sich für das weitere Tragen der MNB ausgesprochen, der Schülerrat (SV) hat sich am 28.08 mit einer großen Mehrheit bei nur einer Gegenstimme ebenfalls dafür ausgesprochen. Die Schulpflegschaft ist am 09.09. zusammengetreten und hat einstimmig das weitere Tragen der MNB empfohlen. Die Schulkonferenz hat am 21.09. ein Meinungsbild erstellt und einstimmig empfohlen, dass die MNB auch im Unterricht freiwillig getragen werden soll.

Eine Frage, die in den letzten Wochen mehrfach gestellt wurde, ist nun eindeutig geklärt: „Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.“

Zum Unterrichtsbesuch bei Erkältungskrankheiten gibt es folgende Hinweise:
„Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.“

Am 03.08. haben wir die neuen Vorgaben zum Unterricht und Infektionsschutz für dieses Schuljahr erhalten:
https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Konzept.pdf
Die zentrale Aussage: Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt, d.h. auch alle Fächer im Wahlpflichtbereich und der Fachleistungsdifferenzierung sowie in der gymnasialen Oberstufe werden im Kurssystem unterrichtet. Bis zu den Herbstferien wird der Sportunterricht allerdings im Freien stattfinden (Seite 14). Eine Bitte zur Sportkleidung finden Sie hier:  Sportunterricht bis zu den Herbstferien.

Hygienemaßnahmen

  • Regelmäßiges Händewaschen ist besonders wichtig. Nur ersatzweise ist eine Desinfektion erforderlich.
  • Damit vor Unterrichtsbeginn nicht zu große Schülergruppen auf dem Schulhof eng zusammenstehen, betreten alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude in den 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn und gehen in die schon geöffneten Klassenräume (bitte nicht alle auf einmal). Niemand hält sich bitte auf den Fluren auf.
  • Um die Abstände auf den Fluren zu vergrößern, sind die Laufwege in den Gebäuden so festgelegt, dass sich möglichst wenige Menschen begegnen und im Wesentlichen eine Laufrichtung gegeben ist: Laufwege an der Gesamtschule Schermbeck
  • Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig und wirksam durchlüftet werden.
  • In den Pausen dürfen nur die Schülerinnen und Schüler einer Klasse zusammenstehen und müssen dabei natürlich auch die MNB tragen.
  • Zum Unterrichtsschluss müssen alle Stühle hochgestellt werden, der Boden muss gefegt werden.
  • Alle Unterrichtsräume werden täglich feucht gewischt und alle Kontaktflächen werden ebenfalls täglich desinfiziert.
  • Tragen der MNB: siehe oben
  • Verhalten bei Erkältungskrankheiten: siehe oben

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zu den wichtigsten Hygienevorschriften Videos erstellt:
Abstand wahren: https://www.youtube.com/watch?v=wnx7cOZXX_8
Händewaschen: https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds
Husten und Niesen: https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E

Mit dem Schulträger und der Reinigungsfirma wurden die Hygienevorgaben des Ministeriums für das Schulgebäude abgesprochen:

  • In jedem Gebäudeeingang gibt es einen Spender mit Desinfektionsmittel.
  • Jeder Klassenraum hat einen Seifen- und Papierspender.
  • Jeder Klassenraum wird täglich gereinigt.
  • Auf den Toiletten werden die Händetrockner gesperrt und Papierspender aufgehängt.

Mensa
Beim Eintritt in die Mensa werden die Hände desinfiziert. In der Mensa muss die MNB getragen werden, bis man am Tisch sitzt. An einem Tisch dürfen nur Schülerinnen und Schüler einer Klasse sitzen.

Schutz vorerkrankter Schülerinnen und Schüler bzw. deren Angehöriger
Die Regelungen können Sie auf den Seiten 5 f. der Verfügung des Schulministeriums nachlesen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich.

Erreichbarkeit der Schule:
Unser Sekretariat ist täglich von 08.00 bis 16.00 Uhr (dienstags bis 14.00 Uhr) telefonisch zu erreichen: 02853 – 86 14 0.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Schule per E-Mail zu erreichen: info@gesamtschule-schermbeck.de

Neue Informationen der Landesregierung werde ich, wenn sie von allgemeinem Interesse sind, zeitnah auf unserer Homepage veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen und: Bleiben Sie gesund!

Norbert Hohmann