08 Sep 2020

Update 08.09.2020, 16.00 Uhr (Neuinfektionen mit Covid-19 an unserer Schule am 04.09.2020)

Update 08.09.2020, 16.00 Uhr (Neuinfektionen mit Covid-19 an unserer Schule am 04.09.2020)

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

 

Weiterer Infektionsfall an unserer Schule
Am 04.09. bin ich darüber informiert worden, dass ein Schüler unserer Schule positiv auf Covid-19 getestet wurden. Er besucht den Jahrgang Q2, zuletzt am Freitag, 28.08.2020.

Das Gesundheitsamt hat folgende Entscheidung getroffen: Für den Schüler ist Quarantäne angeordnet worden. Da er vor einer Woche die Schule zuletzt besucht hat und zu diesem Zeitpunkt noch die Maskenpflicht im Unterricht bestand, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Eine Infektionsgefährdung von Schüler/ -innen und Lehrer/ -innen ist sehr unwahrscheinlich.

07.09.2020: Gesamtschule Schermbeck – 3 Corona-Fälle in der Schülerschaft
An der Gesamtschule Schermbeck wurden Ende der letzten Woche drei Schüler/innen positiv auf das Corona-Virus getestet. Gesundheitsamt und Schulleitung haben unmittelbar die Kontaktnachverfolgung eingeleitet. Zwei der Schüler/innen haben ihren Wohnort außerhalb des Kreises Wesel.
An der Gesamtschule Schermbeck wurden und werden die Vorgaben des Hygienekonzepts streng befolgt. Aus diesem Grund läuft in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Wesel der reguläre Schulbetrieb weiter. Die betroffenen Schüler/innen befinden sich in Quarantäne. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. (Gesundheitsamt des Kreises Wesel)

Neue Infektionsfälle an unserer Schule
Am Abend des 03.09. bin ich darüber informiert worden, dass zwei Schülerinnen unserer Schule positiv auf Covid-19 getestet wurden. Sie besuchen die Klassen 8d und 10c, zuletzt am Freitag, 28.08.2020.

Ich konnte das Gesundheitsamt um diese Uhrzeit noch erreichen. Die Amtsärztin hat folgende Entscheidung getroffen: Für die Schülerinnen ist Quarantäne angeordnet worden. Da sie vor nahezu einer Woche die Schule zuletzt besucht haben und zu diesem Zeitpunkt noch die Maskenpflicht im Unterricht bestand, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Eine Infektionsgefährdung von Schüler/ -innen und Lehrer/ -innen ist sehr unwahrscheinlich.

Am 27.08. haben wir durch eine Pressekonferenz des Ministerpräsidenten von NRW erfahren, dass am Dienstag, den 01.09. die Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden Schulen abgeschafft werden soll. Das wurde auch durch die Presseberichte nach der heutigen Pressekonferenz der Schulministerin bestätigt. Die Infektionszahlen in NRW sollen gefallen sein. Mir, dem Lehrerkollegium und der Schülervertretung erschließt sich diese Entscheidung nicht.

Erst am Nachmittag des 31.08. erhielten wir dazu aber erst die neueste Schulmail, die mir ermöglicht, Sie sachgerecht zu informieren:
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb

Die Sachlage nach meiner Einschätzung: Unsere Schülerinnen und Schüler haben in guter Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen unter den schweren Bedingungen der Hitze den Schulstart mit Maske bravourös gemeistert. Jetzt sind alle daran gewöhnt, die Temperaturen sind gesunken.

In der Schulmail wird festgelegt: „Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht auch am Sitzplatz endet damit wie angekündigt am 31.08.2020. Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen außerhalb des Unterrichts […] Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.“ Als Grund kann man vermuten, dass bei gemischten Schülergruppen die Ansteckungsgefahr höher eingeschätzt wird als im Unterricht. Bei dem angeordneten Regelbetrieb seit Schuljahresbeginn haben wir aber nicht in allen Unterrichtssituationen feste Lerngruppen: Im Wahlpflichtbereich ab Klasse 6, in den Fächern der Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7, im Ergänzungsstundenband ab Klasse 9 und in der gymnasialen Oberstufe ergeben sich im Kurssystem wechselnde Personengruppen. Der Mindestabstand kann mit vollständigen Lerngruppen nicht eingehalten werden. In den Schulbussen sitzen die Schülerinnen und Schüler genauso nahe beieinander wie im Unterricht. Hier wird eine fehlende MNB mit einem Bußgeld belegt. Vor den Sommerferien war auch immer von der besonderen Schutzbedürftigkeit älterer Familienangehöriger die Rede. Zzt. spielt dieses Argument in der öffentlichen Diskussion keine Rolle. Im Augenblick haben wir einen aktuellen Infektionsfall an unserer Schule sowie 4 Schülerinnen und Schüler, die wegen des Kontaktes zu einer infizierten Person in Quarantäne sind.

Und: Das Virus ist noch genauso ansteckend wie am 13.03., als der Lockdown verkündet wurde und wie zum Schuljahresbeginn am 12.08.2020.

Aus diesen Gründen und auch wegen der Widersprüche habe ich mich heute Mittag entschieden, die Schülerinnen und Schüler weiterhin um das Tragen einer MNB im Unterricht zu unser aller Schutz ab morgen zu bitten, zumal noch immer keine Schulmail vorlag. In der Schulmail heißt es nun dazu: „Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.“ Die Lehrerinnen und Lehrer haben sich für das weitere Tragen der MNB ausgesprochen, der Schülerrat (SV) hat sich am Freitag mit einer großen Mehrheit bei nur einer Gegenstimme ebenfalls dafür ausgesprochen. Die Schulpflegschaft tritt am 09.09. zusammen und kann darüber beraten. Die Schulkonferenz am 21.09. ist dann wohl das Gremium, das die „Schulgemeinde“ repräsentiert. Bis zur Empfehlung durch die Schulkonferenz bitte ich um das Tragen der MNB im Unterricht.

Eine Frage, die in den letzten Wochen mehrfach gestellt wurde, ist nun eindeutig geklärt: „Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.“

Zum Unterrichtsbesuch bei Erkältungskrankheiten gibt es folgende Hinweise:
„Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.“

LOGINEO NRW
Während der Ferien hat die Landesregierung den Schulen als Bestandteil der Schulplattform von LOGINEO NRW das Lernmanagementsystem „LMS“ zur Verfügung gestellt. Dieses System dient u.a. dazu, den Schülerinnen und Schülern sowohl Aufgaben zur Verfügung zu stellen als auch bearbeitete Aufgaben zur Einsicht an die Lehrerinnen und Lehrer hochzuladen. Wir tragen damit dem Wunsch der Lernenden und Eltern nach einem optimaleren Ordnungssystem, zügigerer Rückmeldung und auch Bewertung Rechnung, Das Kollegium ist in den Sommerferien im Umgang mit LMS fortgebildet worden, die Schülerinnen und Schüler werden es ab Mittwoch dieser Woche. Das System ist nicht nur für das Lernen auf Distanz geeignet, sondern auch im Präsenzunterricht einsetzbar. Auf den Pflegschaftssitzungen erhalten Sie noch eine schriftliche Information von unserem LOGINEO-Team. Wenn Sie sich vorab informieren möchten: https://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO/index.html

Aus Gründen des Datenschutzes bitten wir Sie, der Datenschutzerklärung zuzustimmen, die Sie ebenfalls über die Pflegschaften erhalten: https://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO-NRW/DSGVO/Datenschutzerklaerung-LOGINEO-LMS.html
Seit 21.08.2020 können wir auch einen Messenger beantragen, was wir sofort getan haben, so dass die Kommunikation in Zukunft erheblich erleichtert wird. Sobald der Messenger zur Verfügung steht, werde ich Sie informieren.

Geplant sind vom Schulministerium des Weiteren datenschutzgerechte, schulische E-Mail-Adressen für alle Schülerinnen und Schüler und ein Videokommunikationsportal. Beide Systeme sollen in Kürze zur Verfügung stehen.

Mit LOGINEO NRW erhalten wir nun eine umfassende Kommunikationsplattform, die den Anforderungen des Datenschutzes entspricht und im Falle einer evtl. Schulschließung sofort einsetzbar ist.

 

Am 03.08. haben wir die neuen Vorgaben zum Unterricht und Infektionsschutz für dieses Schuljahr erhalten:
https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Konzept.pdf
Die zentrale Aussage: Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt, d.h. auch alle Fächer im Wahlpflichtbereich und der Fachleistungsdifferenzierung sowie in der gymnasialen Oberstufe werden im Kurssystem unterrichtet. Bis zu den Herbstferien wird der Sportunterricht allerdings im Freien stattfinden (Seite 14). Eine Bitte zur Sportkleidung finden Sie hier:  Sportunterricht bis zu den Herbstferien.

Hygienemaßnahmen

  • Regelmäßiges Händewaschen ist besonders wichtig. Nur ersatzweise ist eine Desinfektion erforderlich.
  • Damit vor Unterrichtsbeginn nicht zu große Schülergruppen auf dem Schulhof eng zusammenstehen, betreten alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude in den 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn und gehen in die schon geöffneten Klassenräume (bitte nicht alle auf einmal). Niemand hält sich bitte auf den Fluren auf.
  • Um die Abstände auf den Fluren zu vergrößern, sind die Laufwege in den Gebäuden so festgelegt, dass sich möglichst wenige Menschen begegnen und im Wesentlichen eine Laufrichtung gegeben ist: Laufwege an der Gesamtschule Schermbeck
  • Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig und wirksam durchlüftet werden.
  • In den Pausen dürfen nur die Schülerinnen und Schüler einer Klasse zusammenstehen und müssen dabei natürlich auch die MNB tragen.
  • Zum Unterrichtsschluss müssen alle Stühle hochgestellt werden, der Boden muss gefegt werden.
  • Alle Unterrichtsräume werden täglich feucht gewischt und alle Kontaktflächen werden ebenfalls täglich desinfiziert.
  • Tragen der MNB: siehe oben
  • Verhalten bei Erkältungskrankheiten: siehe oben

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zu den wichtigsten Hygienevorschriften Videos erstellt:
Abstand wahren: https://www.youtube.com/watch?v=wnx7cOZXX_8
Händewaschen: https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds
Husten und Niesen: https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E

Mit dem Schulträger und der Reinigungsfirma wurden die Hygienevorgaben des Ministeriums für das Schulgebäude abgesprochen:

  • In jedem Gebäudeeingang gibt es einen Spender mit Desinfektionsmittel.
  • Jeder Klassenraum hat einen Seifen- und Papierspender.
  • Jeder Klassenraum wird täglich gereinigt.
  • Auf den Toiletten werden die Händetrockner gesperrt und Papierspender aufgehängt.

 

Mensa
Beim Eintritt in die Mensa werden die Hände desinfiziert. In der Mensa muss die MNB getragen werden, bis man am Tisch sitzt. An einem Tisch dürfen nur Schülerinnen und Schüler einer Klasse sitzen.

 

Schutz vorerkrankter Schülerinnen und Schüler bzw. deren Angehöriger
Die Regelungen können Sie auf den Seiten 5 f. der Verfügung des Schulministeriums nachlesen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich.

 

Umgang mit Prüfungsangst/ anderen Ängsten – Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer
In der Schulmail 15 sind zwei Hinweise auf Unterstützungsangebote gegeben:
„Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (COVID-19), die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ggf. haben. Diese Ängste müssen in jedem Fall ernst genommen werden. Für die Betroffenen ist es hilfreich, möglichst umfassend und transparent über die vor Ort geltenden Sachverhalte und die durchgeführten Hygienemaßnahmen informiert zu werden. Verunsicherte Menschen benötigen klare Information: Was kann ich selbst tun, wie geht es weiter, auf welche Unterstützungsangebote kann ich zurückgreifen?
Sollte es sich hierbei um Ängste handeln, die sehr stark ausgeprägt sind, können sich alle zuvor genannten Betroffenen auch an die für sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden, die Kontaktdaten finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Schulpsychologische-Dienste/index.html
Mehr Informationen zum Thema „Umgang mit Ängsten“ haben wir auch auf unserer Informationsseite „Schule und Corona“ zusammengestellt:
http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/aengste/index.html

Erreichbarkeit der Schule:
Unser Sekretariat ist wieder täglich von 08.00 bis 16.00 Uhr (dienstags bis 14.00 Uhr) telefonisch zu erreichen: 02853 – 86 14 0.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Schule per E-Mail zu erreichen: info@gesamtschule-schermbeck.de

Neue Informationen der Landesregierung werde ich, wenn sie von allgemeinem Interesse sind, zeitnah auf unserer Homepage veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen und: Bleiben Sie gesund!

Norbert Hohmann