08 Nov 2020

Update 08.11.2020, 16.30 Uhr (Infektionsfälle in der 05c und 09c)

Update 08.11.2020, 16.30 Uhr (Infektionsfälle in der 05c und 09c)

 

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Am 08.11. wurden zwei neue Infektionsfälle, je einer in der 05c und 09c, bekannt. Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel hat seine Entscheidungsstrukturen in der letzten Woche ein wenig modifiziert: In Quarantäne müssen nun alle Schüler/-innen sowie Lehrer/-innen, die eine Doppelstunde miteinander im Unterricht waren.

Von dieser Entscheidung sind die 05c, 09c und der Kurs 09ERG-SG betroffen. Die Quarantäne für die 05c dauert 14 Tage bis zum 18.11., für die 09c bis zum 17.11. und für den Kurs 09ERG-SG bis zum 18.11. Alle betroffenen Schüler/-innen werden am Sonntagnachmittag durch die Klassen- und Schulleitung telefonisch auf Bitten des Gesundheitsamtes vorab informiert. Eine Allgemeinverfügung wird im Laufe der Woche auf der Homepage des Gesundheitsamtes des Kreises Wesel veröffentlicht.

Die Schülerinnen und Schüler beider Klassen erhalten ihre Aufgaben über das Lernmanagementsystem und können ihre Lehrer/-innen während der regulären Unterrichtstunden auch über das Forum persönlich erreichen. Der Präsenzunterricht für beide Klassen entfällt für die Zeit der Quarantäne.

Insgesamt sind 60 Schüler/-innen und 7 Lehrer/-innen in Quarantäne.

Um den Vertretungsunterricht für alle anderen Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, entfällt am 09.11. der Nachmittagsunterricht für die Jahrgänge 8 – Q1, vom 11. bis 13.11. der Nachmittagsunterricht für alle Jahrgänge.

 

Am 06.11. wurde die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel für die Q2 erlassen:
https://www.kreis-wesel.de/C1257D23004C5410/files/amtsblatt_nr._117_20.pdf/$file/amtsblatt_nr._117_20.pdf?OpenElement
Entgegen der ursprünglichen Information ist die Quarantäne nun bis zum 12.11.2020 festgelegt worden. Inzwischen wurde eine weitere Person des Jahrgangs positiv auf Covid-19 getestet.

Am 03.11. wurde ein weiterer Infektionsfall in der Q2 bekannt. Die Person befand sich schon in Quarantäne. Allerdings müssen nun zusätzlich 8 Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs bis zum 10.11. in Quarantäne.

Am Abend des 30.10. wurde ich über einen Infektionsfall in der Q2 informiert. Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel hat entschieden, dass alle Schülerinnen und Schüler, die in der letzten Woche gemeinsam mit der infizierten Person Unterricht hatten, bis zum 10.11. in Quarantäne sind. Die betroffenen 75 Schülerinnen und Schüler sind persönlich per E-Mail informiert worden. Auch die wenigen verbleibenden Schülerinnen und Schüler werden aus organisatorischen Gründen in dieser Zeit über das Lernmanagementsystem auf Distanz unterrichtet. Der Präsenzunterricht für den Jahrgang Q2 entfällt.

 

Schulmail vom 21.10.2020
Am 21.10. hat das Schulministerium in einer Schulmail die neuen Vorgaben für den Unterricht nach den Herbstferien veröffentlicht:
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/21102020-ergaenzende-informationen-zum

Mit den Maßnahmen soll die Fortsetzung des Unterrichts in Präsenzform gewährleistet werden.

Es gibt zwei zentrale Themen: Erneute Einführung der Maskenpflicht im Unterricht und das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume.

Maskenpflicht:

  • „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz. […]
  • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
  • Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.“
  • „Plastik-Visiere:
    Die Anordnung zum Tragen einer textilen MNB in bestimmten Bereichen, in denen die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen nicht umfassend sichergestellt werden kann, dient vor allem dem Drittschutz, also dem Schutz vor der Übertragung von SARS-CoV-2 durch potentiell infizierte Personen via Aerosole in der Atemluft, beim Niesen etc. Diesen Schutz stellt – auch nach Einschätzung des RKI – das Tragen eines Visieres (z. B. aus Plexiglas) nicht in der gleichen Weise sicher, wie eine eng am Gesicht anliegende MNB. Daher stellen Visiere keinen grundsätzlichen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. […]“ (aus: FAQ-Liste des Schulministeriums, s.u.)


Lüften in Unterrichtsräumen:

 

Lüften im Sportunterricht
Der Sportunterricht kann wieder in der Sporthalle stattfinden. Hier sind wir in einer guten Situation: Unsere Sporthalle ist mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet, die dreimal pro Stunde das Raumvolumen der Halle vollständig austauscht. Vorgeschrieben ist nur ein einfacher Austausch.


Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Hinweise zu allen anderen Fragen des Unterrichts in Coronazeiten finden Sie in der FAQ-Liste des Schulministeriums, die auch im Erlass genannt ist:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

 

Hinweise des Gesundheitsamtes des Kreises Wesel
Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel erläutert in einem Merkblatt die grundsätzlichen Entscheidungsstrukturen bei einem Infektionsfall in einer Schule. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies die Strukturen im Kreis Wesel sind. Da die Gesundheitsämter autonom entscheiden, kann es vorkommen, dass in den Kreisen Borken und Recklinghausen anders entschieden wird.
Kreis Wesel: Merkblatt zu Entscheidungen im Infektionsfall an einer Schule

 

Zum Unterrichtsbesuch bei Erkältungskrankheiten gibt es folgende Hinweise:
„Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.“

 

Hygienemaßnahmen

  • Regelmäßiges Händewaschen ist besonders wichtig. Nur ersatzweise ist eine Desinfektion erforderlich.
  • Damit vor Unterrichtsbeginn nicht zu große Schülergruppen auf dem Schulhof eng zusammenstehen, betreten alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude in den 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn und gehen in die schon geöffneten Klassenräume (bitte nicht alle auf einmal). Niemand hält sich bitte auf den Fluren auf.
  • Um die Abstände auf den Fluren zu vergrößern, sind die Laufwege in den Gebäuden so festgelegt, dass sich möglichst wenige Menschen begegnen und im Wesentlichen eine Laufrichtung gegeben ist: Laufwege an der Gesamtschule Schermbeck
  • Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig und wirksam durchlüftet werden.
  • In den Pausen dürfen nur die Schülerinnen und Schüler einer Klasse zusammenstehen und müssen dabei natürlich auch die MNB tragen.
  • Zum Unterrichtsschluss müssen alle Stühle hochgestellt werden, der Boden muss gefegt werden.
  • Alle Unterrichtsräume werden täglich feucht gewischt und alle Kontaktflächen werden ebenfalls täglich desinfiziert.
  • Tragen der MNB: siehe oben
  • Verhalten bei Erkältungskrankheiten: siehe oben

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zu den wichtigsten Hygienevorschriften Videos erstellt:
Abstand wahren: https://www.youtube.com/watch?v=wnx7cOZXX_8
Händewaschen: https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds
Husten und Niesen: https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E

Mit dem Schulträger und der Reinigungsfirma wurden die Hygienevorgaben des Ministeriums für das Schulgebäude abgesprochen:

  • In jedem Gebäudeeingang gibt es einen Spender mit Desinfektionsmittel.
  • Jeder Klassenraum hat einen Seifen- und Papierspender.
  • Jeder Klassenraum wird täglich gereinigt.
  • Auf den Toiletten werden die Händetrockner gesperrt und Papierspender aufgehängt.

 

Mensa
Beim Eintritt in die Mensa werden die Hände desinfiziert. In der Mensa muss die MNB getragen werden, bis man am Tisch sitzt. An einem Tisch dürfen nur Schülerinnen und Schüler einer Klasse sitzen.

 

Schutz vorerkrankter Schülerinnen und Schüler bzw. deren Angehöriger
Die Regelungen können Sie auf den Seiten 5 f. der Verfügung des Schulministeriums nachlesen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich.

 

Erreichbarkeit der Schule:
Unser Sekretariat ist täglich von 08.00 bis 16.00 Uhr (dienstags bis 14.00 Uhr) telefonisch zu erreichen: 02853 – 86 14 10.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Schule per E-Mail zu erreichen: info@gesamtschule-schermbeck.de

Neue Informationen der Landesregierung werde ich, wenn sie von allgemeinem Interesse sind, zeitnah auf unserer Homepage veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen und: Bleiben Sie gesund!

Norbert Hohmann