19 Feb 2021

Update 19.02.2021, 19.00 Uhr (Pflicht zum Tragen medzinischer Masken)

Update 19.02.2021, 19:00 Uhr (Pflicht zum Tragen medzinischer Masken)

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Wir freuen uns, dass endlich wieder Leben in die Schule kommt und zumindest ein Teil unserer Schülerinnen und Schüler wieder in Präsenz lernen kann.


Wechselunterricht für die Jahrgänge 10, Q1
Die Schulmail des Ministeriums vom 11.02. hat verschiedene Varianten des Unterrichts für die Abschlussjahrgänge ermöglicht und zahlreiche weitere Entscheidungen getroffen:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/11022021-informationen-zum-schulbetrieb-nach-dem


Infektionsschutz
Unsere Planungen zur Umsetzung aller Vorgaben waren von der Prämisse eines höchstmöglichen Infektionsschutzes für alle Schüler/ -innen und Kollegen/ -innen geleitet. Deshalb scheidet ein Unterricht mit vollständigen Klassen aus.

Erst am Nachmittag des 19.02 wurden die ab 22.02. gültigen Vorgaben veröffentlicht: Die neue CoronaBetrVO schreibt vor, dass alle Personen auf dem Schulgelände und im -gebäude medizinische Masken (OP bzw. FFP2) tragen müssen:

„Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).“ (§ 3 Absatz 1 Satz 2 CoronaSchVO)

„Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist.“ (§ 1 Absatz 3 CoronaBetrVO)

„Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen.“ (§ 1 Absatz 3 CoronaBetrVO)

Die vollständigen Gesetzestexte können Sie hier nachlesen:

CoronaSchVO ab 22.02.2021

CoronaBetrVO ab 22.02.2021

Die bekannten Abstandsregeln (1,5 m) bleiben bestehen. Die AHA-L-Regeln gelten weiterhin, das Einbahnstraßensystem im Gebäude ebenso.

Präsenzunterricht in den Jahrgängen 10 und Q1
Ab dem 22.02. werden die Jahrgänge 10 und Q1 im Hinblick auf die Kontaktreduzierung mit halben Gruppen (LINK: Gruppeneinteilung) mit dem Unterricht nach Stundenplan und Stundentafel im Präsenzunterricht beginnen. So kann ein Abstand von 1,5 m im Klassenraum eingehalten werden. Die Masken müssen getragen werden.

Der Gruppenwechsel erfolgt tageweise, damit sich ein Rhythmus für die Schüler/ -innen einstellen kann. Für beide Jahrgänge entfällt somit ab dem 22.02. der Distanzunterricht per LMS. Wenn die Schüler/ -innen in der Schule sind, erhalten sie Aufgaben für den Distanztag, die am folgenden Präsenztag besprochen werden. Allerdings: Für den Start ab 22.02. erhält die Gruppe, die zuerst in Distanz ist, noch Aufgaben per LMS.

Am 22.02. startet die Gruppe A nach dem regulären Stundenplan,
am 23.02. die Gruppe B nach dem Stundenplan vom 23.02.,
am 24.02. wieder Gruppe A nach dem Plan vom 24.02.
usw.
Nach zwei Wochen ist also der planmäßige Präsenzunterricht für alle erteilt.

Der Jahrgang bildet die „konstante“ Lerngruppe, wie es nach den Sommerferien auch vorge-geben war. Der Unterricht für die Kurse im Jahrgang 10 mit einer Fachleistungsdifferenzierung sowie in WP und den Ergänzungsstunden wird also aufrechterhalten. Eine Konzentration auf die Fächer der ZP 10 ist laut Schulmail zwar möglich, aber nicht sinnvoll, da in allen Fächern valide Noten für das Abschlusszeugnis vergeben werden müssen. Ob die ZP10 in diesem Jahr wirklich zentral erfolgen wird: schau‘n mer mal. Das Schulministerium hat dazu allerdings noch nichts verlautbart.

Die Aufteilung in die Gruppen A und B erfolgt nach Alphabet. Ein Tausch der Gruppen ist ausgeschlossen, weil das System der Kontaktreduzierung in den Kursen sonst nicht funktioniert.

Präsenzunterricht in der Q2
Die Q2 wird wegen der kurzen, noch zur Verfügung stehenden Zeit bis zu den Osterferien täglich nach Stundenplan in voller Kursstärke unterrichtet. Die meisten Kurse sind klein, weil wir darauf verzichtet haben, Kurse mit dem Schuljahreswechsel zusammenzulegen, um die Unterrichtsausfälle aus dem letzten Schuljahr ein wenig auffangen zu können. Die größeren Kurse erhalten, wie auch im letzten Schuljahr, zwei nebeneinanderliegende Räume.

Die erlaubte Konzentration auf die Abiturfächer ist aus dem schon bei der 10 angeführten Grund nicht zielführend, zumal der Jahrgang diese Möglichkeit mit den neun zusätzlichen Unterrichtstagen noch nach den Osterferien erhält.

Klassenarbeiten und Klausuren
Die Lernstanderhebung im Jahrgang 8 wird auf den Herbst 2021 verschoben.

Laut Schulmail wird die Anzahl der Klassenarbeiten auf 2 im aktuellen Halbjahr reduziert. Im Jahrgang 10 ist die zweite Arbeit die zentrale Prüfung. Die Abteilungsleitungen werden einen Terminplan festlegen, damit die vorgegebene Anzahl der Arbeiten pro Woche sowie der Abstand zwischen den Arbeiten passend ist.

Für den Jahrgang 10 werden die Klassenarbeiten in den beiden Wochen vom 15. – 26.03. ge-plant, für die Q1 vom 08. – 26.03.

Die Klausuren unter Abiturbedingungen in der Q2 müssen vor den Osterferien geschrieben werden und beginnen deshalb am 04.03.

Sportunterricht
„Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.“

Bei der derzeitigen Wetterlage ist nicht davon auszugehen, dass der Sportunterricht regelmäßig im Freien stattfinden kann. In der Halle werden nur solche Aktivitäten geplant, die das Tragen der Maske weiterhin erlauben („Intensive Ausdauerbelastungen mit MNB sind unzulässig“), damit der Infektionsschutz besser gewährleistet wird.

Unfallversicherung im Sportunterricht auf Distanz
Uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler auch in der Phase der Schulschließung Angebote zur Bewegung von den Sportlehrerinnen und –lehrern erhalten, die sie selbstständig zu Hause ausüben können. Bewegung – insbesondere an der frischen Luft – ist ein wesentliches Element sowohl der physischen als auch der psychischen Gesunderhaltung.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mitgeteilt, dass Unfälle im Sportunterricht auf Distanz allerdings nur dann über die Unfallkasse NRW versichert sind, wenn der Unterricht unter Aufsicht der Lehrkräfte (z.B. während einer Videokonferenz) stattfindet. In allen anderen Fällen greift die eigenwirtschaftlich abgeschlossene Krankenversicherung.

„Das Ministerium für Schule und Bildung und die Unfallkasse NRW befürworten ausdrücklich die Durchführung des Sportunterrichts und die Initiierung von Bewegungsaufgaben beim Unterricht auf Distanz.“

Busverkehr
Alle Schulbusse (ÖPNV und Schülerspezialverkehr) werden ab dem 22.02. wieder regelmäßig nach bekanntem Fahrplan fahren. Für die Benutzung gilt § 3 der CoronaSchVO:

„Alltagsmaske, medizinische Maske
(1) Alltagsmasken im Sinne dieser Verordnung sind textile Mund-Nasen-Bedeckungen (ein-schließlich Schals, Tüchern und so weiter) oder gleich wirksame Abdeckungen von Mund und Nase aus anderen Stoffen. Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).

(2) Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen“

Mensa, Kiosk
Mensa und Kiosk bleiben weiterhin geschlossen.

Verlängerung des Distanzunterrichtes
Für alle anderen Jahrgänge wird der Distanzunterricht nach dem 22.02. fortgesetzt.

Jg. 9: Schülerbetriebspraktikum

„Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden.“
Die Eltern müssen bitte einen Antrag an mich richten, dem eine Zusage des Betriebes beiliegen muss. Ich werde diese Anträge auf jeden Fall genehmigen.

 Es hat zahlreiche Nachfragen zum Praktikum gegeben. Uns ist es – wie Ihnen – wichtig, unseren Schülerinnen und Schülern diesen zentralen Baustein der Berufsorientierung zu ermöglichen, zumal die Berufsfelderkundungen vor den Sommerferien wegen der Pandemie schon ausgefallen sind. Hier nun die konkretisierten Vorgaben zum Praktikum:

  • Jede/r kann, niemand muss am Praktikum teilnehmen.
  • Wer kein Praktikum absolviert, hat Unterricht in Distanz bzw. in der Schule.
  • Während der Zeit des Schülerbetriebspraktikums vom 08. – 25.03. werden im Unterricht, der zu diesem Zeitpunkt stattfindet, keine neuen Unterrichtsthemen behandelt.
  • Stattdessen werden Unterrichtsthemen vertiefend wiederholt. Es ist natürlich auch möglich, in dieser Zeit ein interessantes Projekt durchzuführen.
  • Eine Verkürzung des Praktikums ist vor zwei Jahren erschöpfend diskutiert und ablehnend von der Schulkonferenz entschieden worden.
  • Während des Praktikums wird keine Praktikumsmappe angefertigt.
  • Die Anträge zur Teilnahme am Praktikum müssen Sie bitte mit der Bestätigung des Praktikumsbetriebes an mich richten (am besten per E-Mail: info@gesamtschule-schermbeck.de). Die Genehmigung erhalten Sie ebenfalls per E-Mail.

Notbetreuung
Für die Jahrgänge 5 und 6 wird ab dem 22.02. die Notbetreuung weiterhin angeboten. Die bisher angemeldeten Kinder planen wir automatisch ein. Sollten Sie die Notbetreuung nicht mehr benötigen, bitte ich um eine Mitteilung per E-Mail.

Wenn Sie ab 22.02. eine Notbetreuung benötigen, melden Sie bitte Ihr Kind per E-Mail an die Schuladresse mit diesem Formular  Notbetreuung ab 22.02.2021 an. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

Eine Verpflegung kann nicht angeboten werden. Der Schülerspezialverkehr wird ab 22.02. wieder aufgenommen.

Erreichbarkeit der Schule:
Unser Sekretariat ist täglich von 08.00 bis 13.00 Uhr telefonisch zu erreichen: 02853 – 86 14 0.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Schule per E-Mail zu erreichen: info@gesamtschule-schermbeck.de

Neue Informationen der Landesregierung werde ich, wenn sie von allgemeinem Interesse sind, zeitnah auf unserer Homepage veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen und: Bleiben Sie gesund!

Norbert Hohmann