➥ Informationen zur Anmeldung zum Schuljahr 2021/2022 an der Gesamtschule Schermbeck

➥Weihnachtsgruß der Gesamtschule Schermbeck

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Den Nachrichten haben Sie/ habt ihr sicher schon entnommen, dass alle Schulen zunächst bis zum 31.01. geschlossen bleiben und der Unterricht in Distanzform erteilt wird:

https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021

Lernen auf Distanz
Im Distanzunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler – wie auch schon vor den Weihnachtsferien – nach Stundenplan die per LMS versandten Aufgaben bearbeiten und in dieser Zeit auch Rückfragen stellen. Diese Vorgabe dient dem Ziel, auch im Lockdown einen strukturierten Alltag zu gewährleisten. Sollte dies wegen der technischen Gegebenheiten bei euch und Ihnen nicht möglich sein, sprechen Sie bitte mit den Lehrerinnen und Lehrern per E-Mail eine andere Lösung ab. Dies wird unkompliziert möglich sein. Die Kolleginnen und Kollegen stehen während der regulären Unterrichtsstunden für Rückfragen zur Verfügung (Ausnahme: wenn sie in dieser Zeit z.T. in der Schule zur Notbetreuung eingesetzt werden). Die Leistungen im Distanzunterricht werden in die Leistungsbewertung einbezogen.

Vor den Ferien wurden wir darum gebeten, die Aufgaben schon am Tag vor der Unterrichtsstunde zur Verfügung zu stellen. Die Lehrerinnen und Lehrer stellen die Aufgaben für den Folgetag bis 18.00 Uhr am Vortag ein, wenn nicht grundsätzlich längerfristige Aufgaben gestellt wurden.

Kontakt für Rückfragen
Wenn ihr oder Sie Fragen habt/ haben, sind die Lehrerinnen und Lehrer über die dienstlichen E-Mail-Adressen zu erreichen. Sollten diese noch nicht bekannt sein, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Wir senden Ihnen die Liste dann gerne per E-Mail zu.

Notbetreuung
Das Ministerium gibt vor: „Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. […] Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. […] Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.“

Das Ministerium bittet mich, Ihnen ausdrücklich mitzuteilen: „Um die […] zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.“

Bitte melden Sie Ihr Kind zur Notbetreuung per E-Mail an die Schuladresse mit diesem Formular bis zum 09.01., 12.00 Uhr an.

Notbetreuung ab 11.01.2021

Eine Verpflegung kann nicht angeboten werden. Der Schülerspezialverkehr entfällt bis zum 31.01.

 

Klassenarbeiten/ Klausuren/ Zeugnisse

Noch geplante Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I und EF entfallen. Die Klausuren und Speakingtests in den Qualifikationsphasen werden durchgeführt: „Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 […]; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.“

Die Zeugnisse werden aufgrund der erbrachten Leistungen im Präsenzunterricht bis zu den Weihnachtsferien und im Distanzunterricht ausgestellt.

Schulmail vom 21.12.2020
Das Schulministerium hat am 21.12.2020 eine Schulmail versandt, in der mögliche Szenarien für die Unterrichtssituation ab dem 11.01.2021 entworfen werden:
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/21122020-informationen-zum-schulbetrieb-ab

Schulmail vom 21.10.2020
Am 21.10. hat das Schulministerium in einer Schulmail die neuen Vorgaben für den Unterricht nach den Herbstferien veröffentlicht:
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/21102020-ergaenzende-informationen-zum

Mit den Maßnahmen soll die Fortsetzung des Unterrichts in Präsenzform gewährleistet werden.

Es gibt zwei zentrale Themen: Erneute Einführung der Maskenpflicht im Unterricht und das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume.

Maskenpflicht:

  • „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz. […]
  • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
  • Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.“
  • „Plastik-Visiere:
    Die Anordnung zum Tragen einer textilen MNB in bestimmten Bereichen, in denen die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen nicht umfassend sichergestellt werden kann, dient vor allem dem Drittschutz, also dem Schutz vor der Übertragung von SARS-CoV-2 durch potentiell infizierte Personen via Aerosole in der Atemluft, beim Niesen etc. Diesen Schutz stellt – auch nach Einschätzung des RKI – das Tragen eines Visieres (z. B. aus Plexiglas) nicht in der gleichen Weise sicher, wie eine eng am Gesicht anliegende MNB. Daher stellen Visiere keinen grundsätzlichen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. […]“ (aus: FAQ-Liste des Schulministeriums, s.u.)


Lüften in Unterrichtsräumen:

Lüften im Sportunterricht
Der Sportunterricht kann wieder in der Sporthalle stattfinden. Hier sind wir in einer guten Situation: Unsere Sporthalle ist mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet, die dreimal pro Stunde das Raumvolumen der Halle vollständig austauscht. Vorgeschrieben ist nur ein einfacher Austausch.


Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Hinweise zu allen anderen Fragen des Unterrichts in Coronazeiten finden Sie in der FAQ-Liste des Schulministeriums, die auch im Erlass genannt ist:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

 

Zum Unterrichtsbesuch bei Erkältungskrankheiten gibt es folgende Hinweise:
„Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.“

 

Hygienemaßnahmen

  • Regelmäßiges Händewaschen ist besonders wichtig. Nur ersatzweise ist eine Desinfektion erforderlich.
  • Damit vor Unterrichtsbeginn nicht zu große Schülergruppen auf dem Schulhof eng zusammenstehen, betreten alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude in den 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn und gehen in die schon geöffneten Klassenräume (bitte nicht alle auf einmal). Niemand hält sich bitte auf den Fluren auf.
  • Um die Abstände auf den Fluren zu vergrößern, sind die Laufwege in den Gebäuden so festgelegt, dass sich möglichst wenige Menschen begegnen und im Wesentlichen eine Laufrichtung gegeben ist: Laufwege an der Gesamtschule Schermbeck
  • Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig und wirksam durchlüftet werden.
  • In den Pausen dürfen nur die Schülerinnen und Schüler einer Klasse zusammenstehen und müssen dabei natürlich auch die MNB tragen.
  • Zum Unterrichtsschluss müssen alle Stühle hochgestellt werden, der Boden muss gefegt werden.
  • Alle Unterrichtsräume werden täglich feucht gewischt und alle Kontaktflächen werden ebenfalls täglich desinfiziert.
  • Tragen der MNB: siehe oben
  • Verhalten bei Erkältungskrankheiten: siehe oben

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zu den wichtigsten Hygienevorschriften Videos erstellt:
Abstand wahren: https://www.youtube.com/watch?v=wnx7cOZXX_8
Händewaschen: https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds
Husten und Niesen: https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E

Mit dem Schulträger und der Reinigungsfirma wurden die Hygienevorgaben des Ministeriums für das Schulgebäude abgesprochen:

  • In jedem Gebäudeeingang gibt es einen Spender mit Desinfektionsmittel.
  • Jeder Klassenraum hat einen Seifen- und Papierspender.
  • Jeder Klassenraum wird täglich gereinigt.
  • Auf den Toiletten werden die Händetrockner gesperrt und Papierspender aufgehängt.

 

Mensa
Beim Eintritt in die Mensa werden die Hände desinfiziert. In der Mensa muss die MNB getragen werden, bis man am Tisch sitzt. An einem Tisch dürfen nur Schülerinnen und Schüler einer Klasse sitzen.

 

Schutz vorerkrankter Schülerinnen und Schüler bzw. deren Angehöriger
Die Regelungen können Sie auf den Seiten 5 f. der Verfügung des Schulministeriums nachlesen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich.

 

Erreichbarkeit der Schule:
Unser Sekretariat ist täglich von 08.00 bis 16.00 Uhr (dienstags bis 14.00 Uhr) telefonisch zu erreichen: 02853 – 86 14 10.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Schule per E-Mail zu erreichen: info@gesamtschule-schermbeck.de

Neue Informationen der Landesregierung werde ich, wenn sie von allgemeinem Interesse sind, zeitnah auf unserer Homepage veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen und: Bleiben Sie gesund!

Norbert Hohmann