Gesamtschule Schermbeck


Schlossstraße 20
46514 Schermbeck
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Gesamtschule als Ganztagsschule

Schule am Nachmittag
Mittagessen
Offenes Angebot

Arbeitsgemeinschaften Jg. 5/6





AG's Jg. 7-10




Gymnasiale Oberstufe


 

Fragen und Antworten
 


Schule am Nachmittag

Das kann unter Umständen bis zu viermal in der Woche Schule von 7.55 Uhr bis 15.45 Uhr bedeuten. Manche Eltern werden denken, dies sei eine Überforderung für ihre Kinder, besonders im 5. und 6. Schuljahr. Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Wenn die Schüler bis 15.45 Uhr in der Schule sind, gibt es eine einstündige Mittagspause und eine Reihe von "Offenen Angeboten" und am Montag- oder Mittwochnachmittag verschiedene "Arbeitsgemeinschaften".
Der Dienstagnachmittag ist bei uns immer unterrichtsfrei.



Es gibt eine Hausaufgabenbetreuung, auch die Möglichkeit zum Erlernen von Instrumenten ist gegeben. Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig.

Abhängig vom Jahrgang kann an bis zu zwei Nachmittagen auch regulärer Unterricht liegen. In diesem Fall sind für Ihr Kind zwei Nachmittage verpflichtend, Sie können es aber auch darüber hinaus für zwei weitere Nachmittage zu einer Arbeitsgemeinschaft und/oder Arbeitsstunde anmelden.


Kann man in der Mittagspause etwas zu essen bekommen?

Schülerinnen und Schüler, die in der Nähe der Schule wohnen, können zum Mittagessen nach Hause gehen. Für die anderen gibt es ein reichhaltiges Angebot an Obst, Gemüse, kleinen und auch großen Snacks in der Mensa. Warmes Essen wird durch Mütter des Fördervereins frisch zubereitet und angeboten.


Was sind "offene Angebote" in der Mittagspause?

Nach dem Mittagessen in der Schule können die Kinder ein "offenes Angebot" wählen. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich Freizeit unter Anleitung. Das heißt, Lehrer und auch mithelfende Eltern bieten den Kindern aktive Freizeitgestaltung an.

"Offenes Angebot" bedeutet gleichzeitig, dass jeder Schüler aus dem Angebot des Tages das auswählen kann, was ihm den meisten Spaß bereitet. Wer heute Tischtennis spielen will, kann morgen basteln und übermorgen auf dem Schulhof spielen. Spielgeräte werden von der Schule zur Verfügung gestellt.

"Offenes Angebot", nur eine nette Freizeitmöglichkeit für Schüler?




Den individuellen Bedürfnissen entsprechend, kann der Schüler entweder unter Anleitung eines Erwachsenen lernen Freizeit aktiv zu gestalten, seinem Bewegungsdrang bei Sport und Spiel nachgehen oder einfach entspannen. Dazu kommt automatisch das "soziale Lernen", also lernen mit anderen Mitschülern umzugehen und zu spielen.


Arbeitsgemeinschaften

Die Angebote sind vielfältig. Es werden von uns u.a. für die Jahrgänge 5 und 6 angeboten:

  • Orchester
  • LEGO-Robotic
  • Töpfern
  • Basteln mit Holz
  • Tischtennis
  • Fußball für Jungen
  • Fußball für Mädchen
  • Kochen und Backen
  • Marionettenbau
  • Gesellschaftsspiele
  • Theater spielen
  • Naturgarten
... und freitags gibt es noch für alle:

Arbeitsgemeinschaften Jahrgänge 7 - 10



Informationen zur gymnasialen Oberstufe

sind in dieser verlinkten PDF-Datei nachzulesen:
(Stand: September 2017)



Weitere Fragen und Antworten

Muss mein Kind, wenn es nach 15.45 Uhr aus der Schule kommt, etwa noch Hausaufgaben machen?

Generell sollen an einem Schultag mit Nachmittagsunterricht weniger Hausaufgaben angefertigt werden.
So sieht es der Erlass des Kultusministers vor - Hausaufgaben müssen sein.
Übungsaufgaben, die aus dem Unterricht hervorgehen, werden oft in Arbeitsstunden während des normalen Schultags unter der Aufsicht von Lehrern angefertigt. Die Eltern sind also zum Teil von der Kontrolle der Aufgaben "erlöst". Natürlich ist es aber erforderlich, dass sich Eltern trotzdem regelmäßig die Hefte ihrer Kinder ansehen, allein um sich über das Gelernte zu informieren und die Leistungen des Kindes einschätzen zu können. Umfangreichere Hausaufgaben werden bevorzugt aufgegeben an Tagen, an denen kein Nachmittags-Unterricht stattfindet. Kinder, die an keiner Betreuung teilnehmen, müssen die Aufgaben zu Hause erledigen.

An der Gesamtschule gibt es im Stundenplan auch Arbeitsgemeinschaften.
Muss mein Kind daran teilnehmen?

Die Teilnahme ist freiwillig. Wer sich allerdings für eine Arbeitsgemeinschaft entschieden hat, verpflichtet sich, ein Schulhalbjahr daran teilzunehmen; danach findet eine erneute Wahl statt.