Gesamtschule Schermbeck


Schlossstraße 20
46514 Schermbeck
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Wahlpflichtbereich
Schwerpunkte selbst wählen können
Fragen und Antworten

Schwerpunkte selbst wählen können


Die Gesamtschule hat für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Fächer, aber auch  Wahlmöglichkeiten, die es erlauben, Schwerpunkte in der schulischen Laufbahn selbst zu bestimmen. Das Wahlpflichtfach ist ein Hauptfach, das mit drei Stunden pro Woche unterrichtet wird.

Mit Beginn der 6. Klasse kann der Gesamtschüler zusätzlich zum bisherigen Pflichtunterricht zwischen drei Lernbereichen entscheiden:
  • Zweite Fremdsprache (Französisch oder Latein)´
  • Naturwissenschaften (Chemie, Physik, Biologie; in den Jahrgängen 6 und 7 integrierter Projektunterricht)
  • Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft)
Diese Entscheidung legt noch keinen bestimmten Schulabschluss fest, sondern lässt noch jeden Abschluss zu.

Fragen und Antworten


Muss man eines dieser Fächer wählen?

Wie die Bezeichnung "Wahlpflicht- Bereich" bereits sagt, besteht die Pflicht zur Wahl. Für eines der angebotenen Fächer muss man sich entscheiden.

Wer entscheidet über die Wahl dieses Faches?

Die Eltern bzw. die Erziehungsverpflichteten entscheiden rechtsverbindlich für ihr Kind. Sie sollten sich dabei allerdings an den Neigungen und Begabungen des Kindes orientieren, denn das ist der Sinn dieser Wahlmöglichkeit: Die Kinder sollen ihren Neigungen entsprechend Schwerpunkte ihrer schulischen Ausbildung setzen können.

Wie werden die Eltern vor der Wahl beraten und informiert?

Die Eltern werden bei dieser wichtigen Entscheidung nicht allein gelassen. Die Schule informiert und berät sie. Sie erhalten eine Informationsbroschüre der Schule, in der das Wahlverfahren und die Unterrichtsinhalte der wählbaren Fächer ausführlich erläutert werden. Es findet ein Informationsabend statt, an dem die Eltern einem Mitglied der Schulleitung und den Fachlehrer(inne)n Fragen stellen können. Die Klassenkonferenz gibt ihnen eine Empfehlung für die Wahl. Sie können danach mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und den für den Jahrgang zuständigen Beratungslehrer(inne)n Gespräche führen, um eine ganz individuelle Beratung zu den Begabungsschwerpunkten ihres Kindes zu bekommen.

Kann eine eventuelle Fehlwahl noch korrigiert werden?

Nach einem solchen ausführlichen Beratungsprozess werden Fehlwahlen die Ausnahme sein. Aber natürlich kann sich im Unterricht herausstellen, dass die von Ihnen getroffenene Wahl falsch war. Bis zum Ende des ersten Halbjahres nach der Wahl können solche Fehlwahlen auf Ihren Antrag hin von der Klassenkonferenz noch korrigiert werden.