Gesamtschule Schermbeck


Schlossstraße 20
46514 Schermbeck
Tel: 02853/8614-10
Fax: 02853/8614-11


Gesundheitsförderung an der Gesamtschule Schermbeck

Rauchfreie Schule

Seit dem einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz vom 07.06.2006 ist die
Gesamtschule Schermbeck ab dem Schuljahr 2006/2007 eine rauchfreie Schule.

Schüler, Eltern und das Kollegium haben schon damals freiwillig und gemeinsam beschlossen,
dass an der Schule zukünftig niemand mehr rauchen darf.

Das Regelwerk folgt den Vorgaben des Schulgesetzes des Landes NRW.


Regelwerk
Konsequenzen
Links


Folgende Regeln gelten:

Regelwerk: "Die rauchfreie Schule"

  1. Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben,
    ist das Rauchen in der Öffentlichkeit - also auch in unserer Schule - grundsätzlich untersagt. Mit Sanktionen oder deutlicher Ansprache durch Mitglieder der Schule müssen diese Schüler rechnen, wenn sie rauchen.
    • im Schulgebäude
    • auf dem Schulgelände
    • unmittelbar an der Schulhofgrenze
    • bei Ausflügen
    • auf Klassenreisen


  2. Schülern, die 18 Jahre und älter sind,
    ist das Rauchen in unserer
  3. Schule grundsätzlich untersagt. Sie müssen mit Sanktionen oder deutlicher pädagogischer Ansprache der Schule rechnen, wenn sie rauchen.
    • im Schulgebäude
    • auf dem Schulgelände
    • unmittelbar an der Schulhofgrenze


  4. Lehrern ist das Rauchen untersagt
    • im Schulgebäude
    • auf dem Schulgelände


  5. Eltern ist das Rauchen untersagt
    • im Schulgebäude
    • auf dem Schulgelände


  6. Sonstigen Personen (z.B. Hausmeister, Reinigungspersonal, Gästen und externen Nutzern der Schule) ist das Rauchen untersagt.
    • im Schulgebäude
    • auf dem Schulgelände





Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  1. Vorfall
    • Information an Klassenlehrer/Klassenlehrerin
    • Ausfüllen eines Fragebogen zum Rauchverhalten


  2. Vorfall
    • Information an Klassenlehrer/Klassenlehrerin
    • Schriftliche Elternmitteilung zum Verbleib in der Schülerakte beim Abteilungsleiter
    • Aufschreiben der eigenen Rauchergeschichte
    • Einwöchiger Klassendienst


  3. Vorfall
    • Information an Klassenlehrer/Klassenlehrerin
    • Referat zum Thema "Vorteile einer rauchfreien Schule" vor der ganzen Klasse halten
    • 1. Mitteilung an die Schulleitung durch Klassenlehrer/Klassenlehrerin
    • Einladung an Eltern und Schüler/in zum Beratungsgespräch mit Schulleitung
    • Einwöchiger Klassendienst
    • Sozialdienst am Freitagnachmittag mit sozialpädagogischem Gespräch


  4. Vorfall
    • Information an Klassenlehrer/Klassenlehrerin
    • 2. Mitteilung an Schulleitung
    • Ordungsmaßnahme durch Schulleitung


    Bei wiederholten Verstößen in kurzen Zeitabständen kann der Schulleiter die Schülerin oder den Schüler nach Information der Eltern kurzfristig vom Unterricht ausschließen.
    Bei häufigen Verstößen erfolgen weitere Disziplinarmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz.





    Weiterführende Links

    Hier gibt es Informationen über die Deutsche Lungenstiftung.